Ab wann können Eltern Änderungen für das kommende Schuljahr vornehmen? (Scharfstellung)
Welche Zeitpunkte Eltern im Elternportal auswählen dürfen, steuern die Scharfstellungen.
- Die verfügbaren Zeitpunkte legen Sie in GTSPro unter Admin → Stammdaten Leistungskatalog an (oben rechts Scharfstellung hinzufügen).
- Anschließend aktivieren Sie die Scharfstellung je Einrichtung unter Stammdaten → Betreuungseinrichtungen → Reiter Elternportal.
- Erst dann können Eltern den entsprechenden Monat auswählen.
Der Vorlauf bei unterjährigen Änderungen
Für unterjährige Änderungen legen Sie in der Betreuungseinrichtung fest, wie viele Tage vor Monatsende Eltern eine Änderung spätestens vornehmen müssen, damit sie zum Folgemonat wirksam wird. Wird die Frist verpasst, greift die Änderung erst einen Monat später. Das erklärt, warum Eltern manchmal einen Monat weniger zur Auswahl haben als erwartet.
Genehmigung oder Autogenehmigung
- Bestellungen von Eltern müssen Sie genehmigen. Offene Anträge bearbeiten Sie unter Elternportal → Anträge auf Betreuungsleistungen – dort nach offen filtern.
- Für Bestellungen, die Verwaltung oder Ganztagsleitung im Adminportal anlegen, gibt es eine eigene Einstellung: Sie legt fest, ob diese ohne weiteren Genehmigungsschritt gültig werden.
Als Administrator sind Sie nicht eingeschränkt
Über Kind bearbeiten → unterjährige Betreuungsänderung wählen Sie jederzeit den gewünschten Startmonat – unabhängig von den Scharfstellungen der Eltern. Nehmen Sie Änderungen möglichst im Admin-Portal vor und nicht im Elternportal der Sorgeberechtigten.