Wo stelle ich ein, ob und wie lange im Voraus Eltern Sonder-Gehzeiten melden dürfen?
Voraussetzung in GTSPro
Zuerst muss die Einrichtung es überhaupt erlauben: in GTSPro unter Stammdaten → Betreuungseinrichtungen → Reiter GTS die Einstellung Elternportal: Sondergehzeit erlauben. Steht die auf Nein, hilft keine Einstellung im GTS System.
Die Feineinstellungen im GTS System
Alles Weitere liegt in der Schuljahrphase: Ganztag → Schuljahrphasen → Bearbeiten → Sondergehzeiten.
- Je Art – einmalig, täglich, wöchentlich – ob Eltern sie anlegen dürfen.
- Je Art ein Vorlauf in Tagen. Vorlauf 1 heißt: Eltern können bis 23:59 Uhr des Vortages eintragen. Eine Uhrzeit als Frist lässt sich nicht hinterlegen. Vorlauf 0 erlaubt die Meldung tagesaktuell.
- Eigene Sondergehzeiten mit den Werten Nein, Ja (nur Elternportal) und Ja. Mit Nein dürfen Eltern nur aus den von Ihnen definierten Uhrzeiten wählen – so beschränken Sie die Auswahl auf zum Beispiel genau 14:15 Uhr.
- Genehmigungspflichtig: ob gemeldete Zeiten erst von Ihnen bestätigt werden müssen.
Uhrzeiten zur Auswahl hinterlegen
Eine neue Uhrzeit wird erst über den Plus-Schalter daneben übernommen. Ohne diesen Klick steht sie den Eltern nicht zur Verfügung.
Die Freischaltung ist unabhängig von der Online-Wahl. Endet die Wahl, bleiben Sonder-Gehzeiten weiterhin möglich.