Wo stelle ich ein, ob und wie lange im Voraus Eltern Sonder-Gehzeiten melden dürfen?

Voraussetzung in GTSPro

Zuerst muss die Einrichtung es überhaupt erlauben: in GTSPro unter Stammdaten → Betreuungseinrichtungen → Reiter GTS die Einstellung Elternportal: Sondergehzeit erlauben. Steht die auf Nein, hilft keine Einstellung im GTS System.

Die Feineinstellungen im GTS System

Alles Weitere liegt in der Schuljahrphase: Ganztag → Schuljahrphasen → Bearbeiten → Sondergehzeiten.

  • Je Art – einmalig, täglich, wöchentlich – ob Eltern sie anlegen dürfen.
  • Je Art ein Vorlauf in Tagen. Vorlauf 1 heißt: Eltern können bis 23:59 Uhr des Vortages eintragen. Eine Uhrzeit als Frist lässt sich nicht hinterlegen. Vorlauf 0 erlaubt die Meldung tagesaktuell.
  • Eigene Sondergehzeiten mit den Werten Nein, Ja (nur Elternportal) und Ja. Mit Nein dürfen Eltern nur aus den von Ihnen definierten Uhrzeiten wählen – so beschränken Sie die Auswahl auf zum Beispiel genau 14:15 Uhr.
  • Genehmigungspflichtig: ob gemeldete Zeiten erst von Ihnen bestätigt werden müssen.

Uhrzeiten zur Auswahl hinterlegen

Eine neue Uhrzeit wird erst über den Plus-Schalter daneben übernommen. Ohne diesen Klick steht sie den Eltern nicht zur Verfügung.

Die Freischaltung ist unabhängig von der Online-Wahl. Endet die Wahl, bleiben Sonder-Gehzeiten weiterhin möglich.

Kontaktieren Sie uns

Ansprechpartner
Josef Gierok
Stefan Frye
06221-3288616