Wie steuere ich, ab wann und für welches Schuljahr sich Eltern anmelden können?

Alles Wesentliche liegt in GTSPro unter Stammdaten → Betreuungseinrichtungen im Reiter Elternportal.

1. Wer darf sich womit anmelden?

  • Ob die Einrichtung im Elternportal bei der Anmeldung zur Auswahl steht.
  • Ob Eltern Kinder für das kommende Schuljahr anmelden können – der übliche Weg für Einschulungen.
  • Ob Eltern im Elternportal neue Kinder für das laufende Schuljahr anlegen können – eine davon getrennte Einstellung.
  • In welchen Klassenstufen Eltern ihre Kinder anmelden dürfen.

Sollen Eltern nur noch für das kommende Schuljahr anmelden, schalten Sie die Anmeldung für das laufende ab – dann entfällt die Auswahl.

2. Ab wann gilt die Betreuung?

Die auswählbaren Startzeitpunkte sind die Scharfstellungen. Feste Scharfstellungen legen Sie unter Admin → Stammdaten Leistungskatalog an und aktivieren sie hier; nicht mehr gewünschte Monate entfernen Sie ebenfalls hier.

Für unterjährige Änderungen legen Sie fest, wie viele Tage vor Monatsende Eltern eine Änderung spätestens vornehmen müssen, damit sie zum Folgemonat wirksam wird. Wird die Frist verpasst, greift sie erst einen Monat später – das erklärt fehlende Monate in der Auswahl.

3. Genehmigung oder Autogenehmigung

  • Bestellungen von Eltern bearbeiten Sie unter Elternportal → Anträge auf Betreuungsleistungen – dort nach offen filtern.
  • Für Bestellungen, die Verwaltung oder Ganztagsleitung im Adminportal anlegen, gibt es eine eigene Einstellung: ob sie ohne weiteren Genehmigungsschritt gültig werden.

4. Was Eltern sonst noch dürfen

Ebenfalls je Einrichtung einstellbar: ob Eltern Betreuungsleistungen bestellen und ändern dürfen, ob sie Gutscheine bestellen können, ob eine Preisliste eingeblendet wird, ob sie den Kostenbescheid herunterladen dürfen und ob sie Gesundheitsdaten, Essenseigenschaften und Einverständnisse jederzeit ändern dürfen – oder nur während der Anmeldung.

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