Die Ferienabrechnung enthält nicht alle Kinder
- Suchen Sie ein Kind, das Sie in der Abrechnung erwarten, das aber fehlt.
- Öffnen Sie die Ferienbetreuungsleistung dieses Kindes und prüfen Sie, in welchem Monat sie abgerechnet werden soll. Stimmt dieser Monat mit dem Monat Ihrer Abrechnung überein?
- Prüfen Sie, ob bei mehreren Ferienleistungen versehentlich unterschiedliche Abbuchungsmonate hinterlegt sind – oder gar ein falsches Jahr.
- Prüfen Sie, ob im Preis alle Tage hinterlegt sind. Ist nur ein Tagespreis definiert, ein Kind aber vier Tage gebucht, kann der Betrag 0 Euro ergeben. Tragen Sie den Preis für alle Tage ein.
Nachträglich eingegangene Kostenübernahmen
Bewilligungen von Landkreis oder Jobcenter, die erst nach dem Abrechnungslauf erfasst wurden, konnten dort noch nicht berücksichtigt werden. Erfassen Sie die Bewilligung als Ermäßigung am Kind mit passendem Kostenträger und passender Laufzeit und erstellen Sie danach eine Korrekturabrechnung.
Solange eine Abrechnung noch nicht an die Finanzbuchhaltung übergeben wurde, können Sie sie löschen und neu erstellen.