Im neuen Schuljahr sind bei Bestandskindern keine Ermäßigungen mehr hinterlegt
Eine Ermäßigung wird global erstellt, also unabhängig vom Schuljahr. Sie erscheint in einem Schuljahr nur dann, wenn ihre Laufzeit in dieses Schuljahr hineinreicht.
Fehlen im neuen Schuljahr die Ermäßigungen, sind sie in aller Regel schlicht abgelaufen – typisch bei BuT-Bewilligungen, die auf ein Kalender- oder Schuljahr befristet sind.
- Prüfen Sie beim Kind im Reiter Ermäßigungen die Laufzeit der bestehenden Ermäßigung.
- Legen Sie für den neuen Zeitraum eine neue Ermäßigung an.
Ohne gültige Ermäßigung belastet die Abrechnung den vollen Betrag den Eltern. Prüfen Sie das vor dem ersten Abrechnungslauf des neuen Schuljahres – sonst entstehen viele Rückfragen von Eltern.