Warum kann ich eine Betreuungsleistung nicht löschen?
Eine Betreuungsleistung, über die bereits Kinder abgerechnet wurden, lässt sich aus Revisionsgründen nicht löschen. Das gilt genauso für Kinder und Sorgeberechtigte, für die schon Buchungssätze entstanden sind.
Was Sie stattdessen tun können
- Die Laufzeit der Leistung auf das gewünschte Enddatum setzen. Damit läuft sie aus, ohne dass Daten verloren gehen.
- Die Leistung auf nicht wählbar stellen. Bestehende Bestellungen bleiben gültig, neu bestellen kann sie niemand mehr.
- Die Leistung von den Betreuungseinrichtungen abwählen.
- In GTS anlegen auf Nein setzen, damit die zugehörige Gruppe aus dem GTS System verschwindet – beachten Sie, dass das schuljahrübergreifend wirkt.
Alle Bestellungen zu einem Stichtag beenden
Am Produkt gibt es dafür eine eigene Einstellung: Ist dort ein Monat der Pflicht-Kündigung gesetzt, werden alle Bestellungen dieses Produkts automatisch zu diesem Stichtag gekündigt – auch wenn ihre Laufzeit länger wäre. Der angegebene Monat ist der erste Monat ohne Betreuung. Bleibt das Feld leer, findet keine Pflicht-Kündigung statt.
Das ist der saubere Weg, wenn Sie ein Angebot zum Schuljahresende einstellen – deutlich verlässlicher, als jede Bestellung einzeln zu beenden.
Vergangene Bestellungen bleiben im Betreuungsrückblick sichtbar, und Abrechnungen für zurückliegende Monate funktionieren weiterhin.