Ferien wurden storniert – wie bekomme ich das wieder in Ordnung?

Dürfen Eltern überhaupt selbst stornieren?

Das legen Sie an der Ferienbetreuung fest. Erst wenn die Selbst-Stornierung erlaubt ist, greifen die beiden Fristen darunter:

  • Frist für kostenfreie Stornierung – bis zu diesem Datum ist die Stornierung im Elternportal kostenlos.
  • Frist mit 50 Prozent Stornokosten – bis zu diesem Datum fallen 50 Prozent an. Das Datum muss nach der kostenfreien Frist liegen.
  • Storniert ein Elternteil nach beiden Fristen, bleiben die vollen Kosten bestehen.

Das erklärt Rückfragen, warum eine Stornierung Geld gekostet hat – und warum eine andere kostenfrei war.

Stornierung zurücknehmen

Rufen Sie das Kind in GTSPro auf, öffnen Sie die stornierte Ferienbestellung und löschen Sie das Stornodatum. Nach dem Speichern gilt die Bestellung wieder.

Neu bestellen nach Stornierung

Alternativ löschen Sie als Administrator die stornierten Ferienbetreuungen beim Kind vollständig und bestellen die Ferien anschließend neu.

Stornierte Kinder erscheinen noch im Check-In

Führen Sie nach der Änderung einen Datenabgleich durch. Erst damit verschwindet das Kind aus den Listen des GTS Systems.

Gekoppelte Verpflegung

Ist die Ferienverpflegung an die Ferienbetreuung gekoppelt, prüfen Sie nach einer Stornierung, ob auch die Verpflegung storniert wurde. Bei administrativer Stornierung wird die gekoppelte Verpflegung mit storniert.

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Ansprechpartner
Josef Gierok
Stefan Frye
06221-3288616