Kostenbescheide fehlen, zeigen alte Preise oder falsche Daten
Kostenbescheide sind Momentaufnahmen
Ein einmal erzeugter Kostenbescheid wird durch spätere Preisänderungen nicht rückwirkend angepasst. Nach einer Preisänderung müssen Sie die Bescheide neu erzeugen.
Preiserhöhungen im Voraus hinterlegen
Sie müssen ein Produkt dafür nicht neu anlegen: Bei der Betreuungsleistung gibt es ein Datum der Preisanpassung und daneben einen zweiten Satz Preise. Bis zu diesem Datum rechnet GTSPro mit der ersten Preisstufe, danach automatisch mit den neuen Werten. Bereits erzeugte Abrechnungen bleiben unverändert.
Wenn Bescheide ganz fehlen
- Prüfen Sie, ob für den Monat überhaupt eine Abrechnung existiert.
- Prüfen Sie das eingestellte Geschäftsjahr.
- Prüfen Sie in der Betreuungseinrichtung, ob der Monat unter Monate, für die im Elternportal kein Kostenbescheid erzeugt wird steht – etwa beitragsfreie Ferienmonate. Das ist eine gewollte Ausnahme, keine Störung.
- Prüfen Sie, ob Eltern den Kostenbescheid überhaupt herunterladen dürfen – auch das ist je Einrichtung einstellbar.
- Prüfen Sie, ob das Kind ein plausibles Entlassungsdatum hat. Ein durch Wiedereinschulung oder Schulwechsel verschobenes Datum kann die Erstellung blockieren.
- Erzeugen Sie die Bescheide über Assistenten → Kostenbescheide & Kurszusagen erneut.
Steuerbescheinigung für das Finanzamt
Die Steuerbescheinigung bezieht sich bewusst auf Kalenderjahre, nicht auf Schuljahre. Eine Bescheinigung „für das Schuljahr 25/26“ gibt es daher nicht: August bis Dezember erscheinen in der Bescheinigung des einen Jahres, Januar bis Juli in der des Folgejahres. Auch für ausgeschulte Kinder bleibt sie abrufbar.